Die Einnahmeüberschussrechnung stellt die steuerliche Ausgangsbasis für nicht-bilanzierende Steuerpflichtige dar. Neben steuerlichen Erfordernissen dient sie finanzierenden Banken oder anderen Geschäftspartnern als Informationsgrundlage. Unser Anspruch ist daher, die Einnahmeüberschussrechnung im Schulterschluss mit unseren Mandanten zu erstellen und steuerliche Gestaltungsspielräume zugunsten unserer Mandanten auszuschöpfen und dabei stets den Blick auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte zu behalten.